Stand: Dezember 2025
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
infinity media by Fabian Bauer
Grünewalder Straße 29–31, 42657 Solingen
E-Mail: [email protected]
Tel.: +49 157 86762731
Diese AGB gelten für alle Angebote, Verträge und Leistungen von infinity media by Fabian Bauer (nachfolgend „Produktion“) gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
1. Geltungsbereich
- Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Ein Vertragsverhältnis mit Verbrauchern (§ 13 BGB) ist ausgeschlossen.
- Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
- Individuelle Vereinbarungen (insbesondere Angebote und Leistungsbeschreibungen) gehen diesen AGB vor.
2. Vertragsschluss
- Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
- Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
3. Leistungsumfang und Korrekturen
- Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot.
- Sofern im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist, sind pro Hauptleistung (z. B. Schnitt oder Animation) zwei (2) Korrekturschleifen im Preis enthalten.
- Weitere Korrekturen werden nach Aufwand berechnet.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber stellt alle zur Durchführung erforderlichen Informationen, Materialien, Freigaben, Genehmigungen und Ansprechpartner rechtzeitig zur Verfügung.
- Der Auftraggeber ist für die Einholung und Dokumentation aller erforderlichen Einwilligungen und Rechte (z. B. Model-Releases, Location-Releases, Markenrechte) verantwortlich.
- Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verlängern vereinbarte Fristen angemessen. Hierdurch entstehende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
- Ruht das Projekt aufgrund fehlender Mitwirkung länger als 30 Tage, ist die Produktion berechtigt, bereits erbrachte Teilleistungen abzurechnen.
5. Termine, Verschiebung, Stornierung
- Termine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
- Bei Verschiebung auf Wunsch des Auftraggebers sind bereits entstandene oder nicht stornierbare Kosten zu erstatten.
-
Stornierung (bezogen auf die Nettovergütung):
- bis 30 Tage vor erstem Drehtag: 20 %
- 29–8 Tage: 40 %
- 7–1 Tage: 60 %
- ab Drehbeginn oder Arbeitsaufnahme: 80 %
- Bei höherer Gewalt oder unvorhersehbaren Ereignissen werden neue Termine abgestimmt. Zusatzaufwendungen sind zu vergüten.
6. Drohnenaufnahmen
- Drohnenflüge erfolgen ausschließlich im rechtlich zulässigen Rahmen.
- Die Produktion ist berechtigt, Flüge aus Sicherheits- oder Rechtsgründen abzulehnen oder abzubrechen.
7. Rechte Dritter und Freistellung
- Sofern nicht ausdrücklich beauftragt, beschafft der Auftraggeber sämtliche erforderlichen Rechte Dritter.
- Der Auftraggeber stellt die Produktion von Ansprüchen Dritter frei, sofern diese auf einer schuldhaften Pflichtverletzung beruhen.
8. Urheberrecht und Nutzungsrechte
- Sämtliche Arbeitsergebnisse sind urheberrechtlich geschützt.
- Mit vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht exklusives und nicht übertragbares Nutzungsrecht am Endprodukt für den im Angebot definierten Zweck, Umfang, das Territorium und die vereinbarten Medienkanäle.
- Sofern im Angebot keine zeitliche Begrenzung geregelt ist, wird das Nutzungsrecht zeitlich unbeschränkt eingeräumt.
- Erweiterungen der Nutzung bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
- Rohmaterial und Projektdateien sind nicht Bestandteil der geschuldeten Leistung.
- Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben sämtliche Rechte bei der Produktion.
9. Arbeitszeiten und Mehrleistungen
- Ein Drehtag umfasst bis zu 10 Stunden inklusive Pausen.
- Jede angefangene weitere Stunde gilt als Overtime und wird, sofern im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist, mit 50 € netto pro Stunde und Person berechnet.
- Ab einer Gesamtdauer von mehr als 12 Stunden wird ein zusätzlicher halber Drehtag berechnet.
10. Abnahme und Mängel
- Feedback zu Zwischenversionen hat innerhalb einer angemessenen Frist, mindestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen, schriftlich zu erfolgen. Erfolgt keine Rückmeldung und wurde zuvor auf diese Rechtsfolge hingewiesen, gilt die Version als freigegeben.
- Nach Lieferung der finalen Version beträgt die Prüf- und Rügefrist 7 Kalendertage. Erfolgt keine substantiierte Mängelrüge, gilt die Leistung als abgenommen.
- Bei berechtigten Mängeln erfolgt Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist.
11. Vergütung und Zahlungsbedingungen
- Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
-
Sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist, gelten folgende Teilzahlungen:
- 20 % bei Auftragserteilung (verpflichtende Anzahlung)
- 30 % nach Durchführung der Dreharbeiten
- 50 % nach Abnahme der finalen Version
- Die jeweilige Teilrechnung wird mit Eintritt der genannten Projektphase gestellt. Die Produktion beginnt nach Eingang der ersten Teilzahlung.
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
12. Haftung
- Unbeschränkte Haftung bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
- Bei leichter Fahrlässigkeit Haftung nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden.
- Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
13. Referenznutzung
Die Produktion ist berechtigt, die erstellten Arbeiten unter Nennung des Auftraggebers als Referenz zu verwenden, sofern keine berechtigten Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen.
14. Schlussbestimmungen
- Es gilt deutsches Recht.
- Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Kaufleute ist Solingen.
- Änderungen bedürfen der Schriftform (E-Mail ausreichend). Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.
- Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.