Stand: Januar 2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
infinity media by Fabian Bauer
Grünewalder Straße 29–31, 42657 Solingen
E-Mail: [email protected]
Tel.: +49 157 86762731
Diese AGB gelten für alle Angebote, Verträge und Leistungen von infinity media by Fabian Bauer.
1. Geltungsbereich, Vertragsparteien
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Verträge und Leistungen von infinity media by Fabian Bauer (nachfolgend „Produktion“) gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB. Ein Vertragsverhältnis mit Verbrauchern (§ 13 BGB) ist ausgeschlossen.
- Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Produktion ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
- Individuelle Vereinbarungen (z. B. Angebote, Leistungsbeschreibungen, Kostenvoranschläge) gehen diesen AGB vor, soweit sie davon abweichen.
2. Vertragsabschluss, Angebote, Leistungen, Korrekturen
- Angaben im Online-Angebotstool (Konfigurator, Budget-Range, Use Cases etc.) dienen ausschließlich der ersten Orientierung. Sie sind unverbindlich und stellen weder ein rechtlich bindendes Angebot noch eine Zusage bestimmter Liefertermine dar. Der endgültige Preis ergibt sich aus der individuellen Kalkulation im schriftlichen Angebot der Produktion.
- Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung der Produktion oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
- Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung (z. B. Konzeption, Dreh, Schnitt, Colorgrading, Ton, Musik/Sprecher, Animation, Untertitel, Versionierungen, Thumbnails).
- Im vereinbarten Preis sind pro Hauptleistung (z. B. Schnitt, Animation) zwei (2) Korrekturschleifen enthalten. Ab der dritten Korrekturschleife wird der zusätzliche Aufwand nach Zeitaufwand bzw. gemäß Vereinbarung im Angebot gesondert vergütet.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber stellt der Produktion rechtzeitig und unentgeltlich alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge zur Verfügung. Hierzu gehören insbesondere Freigaben, Ansprechpartner, Vorlagen, Logos, Brand-Guides, Produktmuster, Drehgenehmigungen sowie Zugang und ggf. Absperrungen von Locations.
- Der Auftraggeber ist für die Einholung und Dokumentation aller erforderlichen Einwilligungen verantwortlich (z. B. von Mitwirkenden, Beschäftigten, Besuchern). Hierzu zählen insbesondere Model-Releases, Location-Releases und Hinweise auf etwaige Sperrfristen.
- Verzögern sich Leistungen aufgrund unzureichender oder verspäteter Mitwirkung des Auftraggebers, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen. Mehrkosten (z. B. Standby-/Leerlaufzeiten) sind vom Auftraggeber zu tragen.
4. Termine, Verschiebung, Ausfall
- Verbindliche Termine werden nur in der Auftragsbestätigung oder einer späteren schriftlichen Vereinbarung festgelegt.
- Verschiebungswünsche des Auftraggebers sind der Produktion unverzüglich mitzuteilen. Bereits entstandene oder nicht stornierbare Kosten (z. B. für Crew, Darsteller, Technik, Location, Reise) sind vom Auftraggeber zu ersetzen.
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Stornierung durch den Auftraggeber (bezogen auf den ersten geplanten Drehtag):
- bis 30 Tage vor erstem Drehtag: 20 % der vereinbarten Vergütung
- 29–8 Tage vor erstem Drehtag: 40 %
- 7–1 Tage vor erstem Drehtag: 60 %
- ab Drehbeginn / nach Arbeitsaufnahme: 80 %
- Bei Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Durchführung (z. B. Unwetter, behördliche Anordnungen, Krankheit von Schlüsselpersonal, höhere Gewalt) stimmen die Parteien einen neuen Termin ab. Hierdurch entstehende Zusatzaufwendungen sind vom Auftraggeber zu vergüten.
5. Drohnenaufnahmen
- Drohnenflüge werden ausschließlich im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen und mit gültiger EU-Fernpilotenlizenz (A1/A3 bzw. A2) sowie gesetzlicher Luftfahrt-Haftpflichtversicherung durchgeführt.
- Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist der Auftraggeber verantwortlich für die Einholung erforderlicher Genehmigungen, die Beachtung von Flugverbotszonen sowie die Einhaltung von Sicherheitsabständen.
- Die Produktion ist berechtigt, Drohnenflüge aus Sicherheits- oder Rechtsgründen abzulehnen oder abzubrechen.
- Witterungsbedingte Verschiebungen von Drohnenaufnahmen gelten als Terminverschiebung und nicht als Rücktritt; hierdurch entstehende Mehrkosten sind gesondert zu vergüten.
6. Rechte Dritter, Musik, Marken, Freistellung
- Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, beschafft der Auftraggeber alle für den vereinbarten Nutzungszweck erforderlichen Rechte Dritter. Dies betrifft insbesondere Musikrechte/GEMA- und Leistungsschutzrechte, Rechte an Stock-Material, Marken/Logos, Locations und Persönlichkeitsrechte.
- Der Auftraggeber stellt die Produktion von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer schuldhaften Verletzung der Ziffer 6.1 beruhen, und ersetzt der Produktion notwendige Kosten der Rechtsverteidigung.
7. Urheberrecht, Nutzungsrechte, Rohmaterial
- Sämtliche von der Produktion erbrachten Leistungen und Arbeitsergebnisse (z. B. Konzepte, Skripte, Footage, Schnittfassungen, Animationen, Sound-Design, Farblooks, Projektdateien) sind urheberrechtlich bzw. leistungsschutzrechtlich geschützt.
- Mit vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht exklusives und nicht übertragbares Nutzungsrecht am Endprodukt für den im Angebot definierten Zweck, Umfang, die Territorien und Medienkanäle. Soweit nichts anderes geregelt ist, ist die Nutzung zeitlich auf ein Jahr ab Abnahme beschränkt.
- Bearbeitungen, Umarbeitungen oder Versionierungen des Endprodukts bedürfen der vorherigen Zustimmung der Produktion, sofern dies nicht im Angebot ausdrücklich gestattet wurde.
- Ein Anspruch auf Herausgabe von Rohmaterial oder Projektdateien besteht nicht. Eine Herausgabe kann gesondert vereinbart und angemessen vergütet werden.
- Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben sämtliche Rechte bei der Produktion. Eine Nutzung vor Zahlung ist nicht gestattet.
8. Einsatz von KI-Tools
- Die Produktion setzt zur Planung, Erstellung, Bearbeitung und Optimierung von Inhalten teilweise KI-gestützte Tools und Softwarelösungen ein (z. B. für Skript-Entwicklung, Transkription, Untertitel, Bild-/Tonoptimierung, Animation, Effekte).
- Die Produktion wählt die verwendeten KI-Tools sorgfältig aus und achtet darauf, dass diese im Rahmen der geltenden rechtlichen Vorgaben betrieben werden. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nur, soweit dies zur Leistungserbringung erforderlich ist und im Einklang mit der Datenschutzerklärung steht.
- Der Auftraggeber übermittelt der Produktion keine vertraulichen oder besonders sensiblen Informationen, soweit diese nicht zwingend erforderlich sind. Erfolgt eine Übermittlung dennoch, geschieht sie auf Risiko des Auftraggebers.
- Für über KI-Tools generierte Inhalte gelten die Regelungen zu Urheber- und Nutzungsrechten. Soweit Rechteinhaber Dritter Ansprüche aufgrund von Vorgaben des Auftraggebers geltend machen, stellt der Auftraggeber die Produktion von solchen Ansprüchen frei.
9. Arbeitszeiten, Overtime, Zuschläge
- Ein Drehtag umfasst bis zu 10 Stunden inklusive Pausen.
- Jede angefangene weitere Stunde gilt als Overtime und wird mit 50 € netto pro Stunde und pro Person berechnet.
- Ab einer Gesamtdauer von mehr als 12 Stunden wird zusätzlich ein halber Drehtag berechnet.
- Nachtarbeit (22:00–6:00 Uhr) sowie Arbeiten an Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen werden mit einem Zuschlag von 25 % auf die vereinbarte Vergütung der betroffenen Leistungen berechnet.
10. Abnahme, Mängel, Gewährleistung
- Abnahmefähige Zwischenversionen werden in der Regel über Downloadlink oder geschützten Online-Player zur Verfügung gestellt. Feedback ist innerhalb von 5 Arbeitstagen zu geben, andernfalls gilt die Version als freigegeben.
- Nach Lieferung der finalen Version hat der Auftraggeber diese innerhalb von 7 Kalendertagen zu prüfen und die Abnahme zu erklären oder Mängel schriftlich zu rügen. Erfolgt keine Mängelrüge, gilt die Leistung als abgenommen.
- Bei berechtigten Mängelrügen leistet die Produktion Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist. Schlägt die Nacherfüllung fehl, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.
11. Vergütung, Zahlungsbedingungen, Spesen
- Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
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Sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist, gelten folgende Teilzahlungen:
- 40 % der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung
- 40 % nach Abschluss des Drehs
- 20 % nach Abnahme der finalen Version
-
Reisekosten und Spesen werden wie folgt abgerechnet:
- Kilometerpauschale: 0,35 € / km (einfache Strecke)
- Fahrtzeitvergütung ab 60 km Entfernung: 25 € / Stunde (falls vereinbart)
- Übernachtung: nach tatsächlichem Aufwand oder pauschal pro Nacht
- Verpflegung: gemäß den jeweils gültigen steuerlichen Pauschalen
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Verzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen; die Produktion kann weitere Leistungen bis zum Ausgleich zurückbehalten.
12. Lieferung, Formate, Archivierung
-
Die Lieferung erfolgt digital per Downloadlink/Cloud in den im Angebot genannten Formaten, z. B.:
- 4K UHD (3840 × 2160 px) oder Full HD (1920 × 1080 px)
- Codecs: H.264 (.mp4) oder ProRes 422 (.mov)
- Social-Formate (1:1 / 9:16) nach Absprache
- Ton: Stereo 48 kHz / 24 bit
- Untertiteldateien optional als .srt
- Enddateien werden für mindestens 90 Tage ab Erstbereitstellung zum Download bereitgehalten. Eine längere Archivierung kann gegen Gebühr vereinbart werden.
13. Referenzen, Namensnennung
- Die Produktion ist berechtigt, die entstandenen Arbeitsergebnisse unter Nennung des Auftraggebers als Referenz zu nutzen (z. B. Website, Social Media, Showreel, Pitches), sofern keine berechtigten Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen.
- Eine branchenübliche Namensnennung der Produktion kann erfolgen, soweit dies technisch möglich ist.
14. Haftung
- Die Produktion haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Produktion nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
- Eine Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Produktionsstillstand oder sonstige mittelbare Schäden ist ausgeschlossen, es sei denn, diese beruhen auf Vorsatz.
- Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
15. Datenschutz
Die Produktion verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragsdurchführung und im Einklang mit den Datenschutzhinweisen unter https://infinitymedia.nrw/privacy.
16. Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Erfüllungsort und Gerichtsstand für Kaufleute im Sinne des HGB ist der Sitz der Produktion in Solingen.
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Eine Übermittlung per E-Mail ist ausreichend, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.